WER WIR SIND

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Increase-da.com

Increase-da.com ist eine Website von Xiberr B.V.
Groenstraat 27, 4841 BA Prinsenbeek, NIEDERLANDE
088 440 2955

info@xiberr.com
KvK Nr: 75289997

ALLGEMEIN

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • Kunde: die Partei, die den Auftrag erteilt.
  • Auftragnehmer: die Partei, die den Auftrag ausführt, siehe oben. – Arbeitstage: jeden Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten, den Tagen, die von der Regierung als nationale Feiertage ausgerufen werden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag von S.M. der Königin offiziell gefeiert wird.
  • Tage: maximal 5 Tage pro Woche.
  • Abtretung oder Vereinbarung: der Abtretungsvertrag, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer verpflichtet, arbeiten für den Auftraggeber gegen Zahlung von Honorar und Kosten auszuführen.

Die Bestimmungen der Artikel 7: 404 und 7: 407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Lieferungen von Leistungen und Waren des Auftragnehmers sowie für die Begründung, den Inhalt und die Erfüllung von mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen. Vereinbarungen und Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Zusätzliche und/oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers binden den Auftragnehmer nicht, es sei denn, sie sind vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers im Übrigen anwendbar bleiben.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich vereinbart. Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zerstört werden oder sonst ihre Gültigkeit verlieren, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit oder in bestimmten Teilen oder für bestimmte Gegenstände oder Auftraggeber zu ändern.

1 – ANGEBOTE

Alle Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als unverbindliche Angebote für maximal 14 Tage.

2 – REALISIERUNG DES VERTRAGES

2.1 Der Vertrag kommt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit der Auftragsbestätigung zustande und kommt mit dem digitalen Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer zustande.

2.2 Die Vereinbarung ersetzt und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder andere Mitteilungen, die schriftlich oder mündlich erfolgen.

2.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es ergibt sich aus Inhalt, Art oder Umfang des erteilten Auftrags, dass er für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde.

2.4 Jede zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossene Vereinbarung ist für beide Parteien voll bindend, es sei denn, der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich mit Gründen mit, dass er den Vertrag auflöst.

3. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES – MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten und Unterlagen, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung des Auftrages für erforderlich hält, dem Auftragnehmer rechtzeitig und in der vom Auftragnehmer gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer unverzüglich über Tatsachen und Umstände informiert wird, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

3.3 Soweit die Art des Auftrags nichts anderes vorschreibt, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen verantwortlich, auch wenn sie durch oder von Dritten stammen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Kontinuität zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene Backup-, Sicherheits- und Virenkontrollverfahren.

3.5 Sofern die Art des Auftrags nichts anderes vorschreibt, wird der Auftraggeber das vom Auftragnehmer für notwendig erachtete Personal einsetzen oder einsetzen lassen, um dem Auftragnehmer die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Wird bestimmtes Personal benötigt, wird dies vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Personal über die richtigen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um die Arbeit ausführen zu können.

3.6 Die zusätzlichen Kosten und zusätzlichen Gebühren, die sich aus der Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags ergeben, die sich aus der Nichtverfügbarkeit, verspäteten oder unsachgemäßen Bereitstellung der angeforderten Daten, Dokumente, Einrichtungen und / oder des Personals ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

3.7 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Auftragnehmer in jedem Fall berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und der Auftragnehmer hat das Recht, die dadurch entstehenden Kosten nach seinen üblichen Sätzen zu berechnen.

4. AUFTRAGNEHMER

4.1 Hinsichtlich der beabsichtigten Tätigkeiten besteht eine Best-Effort-Verpflichtung seitens des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass der Auftraggeber durch seine Aktivitäten mehr Kunden gewinnt oder den Umsatz des Auftraggebers steigert.

4.2 Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, in der und von welchem Mitarbeiter oder Dritten der Auftrag ausgeführt wird, berücksichtigt jedoch die vom Auftraggeber genannten Anforderungen so weit wie möglich.

4.3 Der Auftragnehmer kann zunächst mehr Arbeiten ausführen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen, als der Auftrag erteilt wurde, wenn der Auftraggeber dies zuvor genehmigt hat. Ist der Auftragnehmer jedoch aufgrund seiner (gesetzlichen) Sorgfaltspflicht zur Ausführung zusätzlicher Arbeiten verpflichtet, ist er berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, auch wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich seine vorherige Zustimmung zur Durchführung der Mehrarbeiten erteilt hat.

4.4 Der Auftragnehmer führt eine Arbeitsdatei in Bezug auf den Auftrag, die Kopien relevanter Dokumente enthält, die Eigentum des Auftragnehmers ist.

4.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, Dritte zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und Leistungen und für die Zwecke des Vertrages einzusetzen.

5 – GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM

5.1 Der Auftragnehmer behält sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Produkte des Geistes vor, die er im Rahmen der Ausführung des Auftrages verwendet oder verwendet und/oder entwickelt und/oder entwickelt hat und an denen er Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum hält oder durchsetzen kann.

5.2 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, diese Produkte, einschließlich Computerprogramme, Systemdesigns, Arbeitsmethoden, Beratung, (Modell-) Verträge und andere Produkte des geistigen Eigentums des Anbieters, im weitesten Sinne des Wortes mit oder ohne Beteiligung Dritter zu reproduzieren, offenzulegen oder zu verwerten. Eine Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung und/oder Verwertung ist nur nach schriftlicher Genehmigung von Octrooibureau Novopatent gestattet. Der Auftraggeber hat das Recht, die schriftlichen Unterlagen zur Verwendung innerhalb seiner eigenen Organisation zu vervielfältigen, soweit dies im Rahmen des Auftragszwecks angemessen ist. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags gilt das Vorstehende entsprechend.

5.3 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie dem Kunden oder einer vom Kunden eingesetzten Hilfsperson tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

5.4 Schutzrechte, die sich aus einem Beratungsvertrag ergeben, fallen dem Auftraggeber erst nach Bezahlung aller Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber zu.

6 – EHRENVOLL

6.1 Ändern sich nach Vertragsschluss, aber vor Ausführung des gesamten Auftrages, preisbestimmende Faktoren wie Löhne und/oder Preise, ist M&A berechtigt, den zuvor vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen.

6..2 Die Gebühr für M&A versteht sich zuzüglich der Kosten von M&A und exklusive der Rechnungen Dritter, die durch M&A beauftragt wurden.

6.3 Alle Sätze verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer Abgaben, die von der Regierung erhoben werden (können).

6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen des Preisniveaus, beispielsweise durch Änderungen der Verkaufspreise seiner Lieferanten, Frachtraten, Wechselkurse von Fremdwährungen, Ein- und Ausfuhrzölle und gleichwertige Abgaben, Versicherungskosten, Lohnkosten, Sozialversicherungsabgaben, Verpackungskosten, Steuern und sonstige preisbestimmende Faktoren, in den vom Auftraggeber zu zahlenden Preis umzusetzen.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und Angabe des Grundes anzupassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Richtigkeit der von der Vertragspartei angegebenen Gründe einem von der Vertragspartei vorzuschlagenden neutralen Streitbeilegungsausschuss vorzulegen. Dieser Streitbeilegungsausschuss wird in dieser Hinsicht verbindlich und schlüssig sein.

6.6 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr können Preise und Tarife jährlich vom Anbieter geändert werden.

7 – BESCHWERDEN

7.1 Beanstandungen in Bezug auf die ausgeführten Arbeiten und/oder den Rechnungsbetrag sind dem Anbieter innerhalb von 14 Werktagen nach Absendung der vom Auftraggeber beanstandeten Unterlagen oder Informationen oder innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen.

7.2 Reklamationen im Sinne des ersten Absatzes setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus. Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt, die Zahlung für andere vom Anbieter erbrachte Dienstleistungen, auf die sich die Beschwerde nicht bezieht, aufgrund einer Beschwerde über eine bestimmte Dienstleistung aufzuschieben oder zu verweigern.

7.3 Im Falle einer berechtigten Beanstandung hat der Kunde die Wahl, das berechnete Honorar anzupassen, das abgelehnte Werk kostenlos zu berichtigen oder erneut auszuführen oder den Auftrag ganz oder teilweise gegen Rückerstattung im Verhältnis zu dem vom Kunden bereits gezahlten Honorar nicht (oder nicht mehr) auszuführen.

8 – LIEFERZEIT

8.1 Schuldet der Auftraggeber eine Vorauszahlung oder ist er verpflichtet, Informationen und/oder Materialien für die Ausführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen, so beginnt die Frist, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, erst, wenn die Zahlung vollständig beim Anbieter eingegangen ist oder die Informationen und/oder Materialien dem Anbieter vollständig zur Verfügung gestellt wurden.

8.2 Da die Dauer des Auftrags durch alle möglichen Faktoren, wie die Qualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und die geleistete Mitwirkung, beeinflusst werden kann, gelten die Fristen, innerhalb derer die Arbeiten zu erbringen sind, nur dann als feste Termine, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.3 Sofern nicht festgestellt wurde, dass die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist, kann der Vertrag vom Auftraggeber wegen Nichteinhaltung der Frist nicht aufgelöst werden, es sei denn, der Auftragnehmer erfüllt den Vertrag auch nicht oder nicht vollständig innerhalb einer angemessenen Frist, die dem Auftragnehmer nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich mitgeteilt wurde. Die Auflösung ist dann gemäß § 265 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig.

8.4 Die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Auftraggeber nicht zur Entschädigung oder Nichterfüllung und/oder Aussetzung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer. Ist jedoch nicht absehbar, dass die Lieferfrist überschritten wird, ist der Anbieter verpflichtet, dies dem Auftraggeber zu melden und sich mit ihm über die Folgen der Überschreitung sowie über den weiteren Fortschritt abzustimmen. Dies gilt insbesondere, wenn Zwischenzeitliche Änderungen vorgenommen wurden oder der Auftraggeber in besonderer Weise in das Projekt eingebunden wurde.

9 – HAFTUNG

9.1 Der Auftragnehmer wird seine Arbeit nach besten Kräften und damit mit der Sorgfalt ausführen, die vom Auftragnehmer erwartet werden kann. Auch wenn ein Fehler gemacht wird, haftet der Auftragnehmer nicht für den unmittelbar entstehenden Schaden.

9.2 Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, Kosten, die sich aus der Verurteilung von Rechtskosten, Zins- und / oder Verzugsschäden, Schäden infolge unzureichender Zusammenarbeit und / oder Information des Auftraggebers ergeben, und / oder Schäden aufgrund unverbindlicher Informationen oder Ratschläge des Auftragnehmers, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung ist.

9.3 Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels festgelegte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Dritter, die vom Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags beauftragt wurden.

10 – INTERNETNUTZUNG

Während der Ausführung der Bestellung können der Auftraggeber und der Anbieter auf Antrag eines von ihnen per E-Mail miteinander kommunizieren. Sowohl der Anbieter als auch der Auftraggeber erkennen an, dass die Verwendung elektronischer Post Risiken wie – aber nicht beschränkt auf – Verzerrungen, Verzögerungen und Viren birgt. Der Auftraggeber und die Vertragspartei erklären hiermit, dass sie einander gegenüber nicht für Verluste oder Schäden haften, die einem oder allen von ihnen durch die Nutzung der elektronischen Post entstehen können. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der beim Auftraggeber oder Anbieter eingegangenen E-Mail ist der Inhalt der vom Absender versandten E-Mail maßgebend.

11 – ABLAUFDATUM

Soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt, erlöschen die Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers, gleich aus welchem Grund, gegenüber dem Vertragspartner in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab eintritt, dass der Auftraggeber diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber dem Vertragspartner ausüben kann.

12 – ANWENDBARES RECHT UND WAHL DES GERICHTSSTANDS

12.1 Alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen niederländischem Recht.

12.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund des Gesetzes zwingend zuständig.

13 – HÖHERE GEWALT

13.1 Unter höherer Gewalt ist jede Ursache zu verstehen, die zur Nichterfüllung führt und weder auf das Schütteln des Auftragnehmers noch auf dessen Rechnung zurückzuführen ist. Für den Fall, dass die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt verhindert wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, eine Entschädigung zu zahlen.

13.2 Im Gegensatz zum Vorstehenden ist der Auftragnehmer im Falle einer vorübergehenden Behinderung der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer des Hindernisses auszusetzen. es kann nicht verlangt werden, auf die Auflösung der (Ursache des) Hindernisses zu warten. Eine solche Auflösung berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung.

14 – STREITIGKEITEN

14.1 Eine Streitigkeit liegt vor, wenn eine der Parteien erklärt, dass dies der Fall ist.

14.2 Wenn die Schlichtung durch den Streitbeilegungsausschuss nicht zur Beilegung der Streitigkeit führt oder wenn der Streitbeilegungsausschuss nicht vermittelt hat, wird die Streitigkeit der Stiftung für Streitbeilegung für Automatisierung in Den Haag vorgelegt. Die Stellungnahme dieser Stiftung ist verbindlich.